
Neue EU-Regeln für Energieausweise – das müssen Eigentümer jetzt wissen
Ab Mai gelten EU-weit neue Vorschriften für Energieausweise von Gebäuden. Für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer wird der Energieausweis damit früher und häufiger verpflichtend.
🔍 Das ändert sich konkret:
✔ Neue Bewertungsskala von A bis G (statt A+ bis H)
✔ Klasse A nur noch für Nullemissionsgebäude
✔ Klasse G: die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands
✔ Neue Energieausweise nutzen sofort die neue Skala
✔ Bestehende Ausweise bleiben bis zu 10 Jahre gültig
⚠️ Erweiterte Vorlagepflicht:
Ein Energieausweis ist künftig nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung, sondern auch bei
• Verlängerung von Mietverträgen
• größeren Renovierungen erforderlich
💶 Wichtig: Fehlende oder fehlerhafte Energieausweise können Bußgelder bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
(Selbstnutzer sind ausgenommen, sollten die Regelungen aber kennen.)
📞 Unser Tipp: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist und den neuen Anforderungen entspricht. Wir beraten Sie gerne rund um Verkauf, Vermietung und energetische Anforderungen.
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