• 04181-294027
  • info@immobilien-claussen.de
WIR SIND GERNE FÜR SIE DA!

Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument, das für einen rechtskonformen Verkauf Ihrer Immobilie nicht fehlen darf. Was es mit dem Ausweis auf sich hat, und warum er so wichtig ist, erfahren Sie bei uns.

Obligatorisch und informativ - der Energieausweis

Modernes Appartment

Bereits seit 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland Pflicht. Im Jahre 2014 wurde das Gesetz von der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ergänzt. Sie bestimmt, dass der vollständige Energieausweis potenziellen Käufern bereits mit einem Verkaufsinserat, spätestens aber bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt werden muss. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen diese Verordnung drohen erheblich hohe Bußgelder von bis zu 15.000 EUR.

Der Energieausweis gehört dementsprechend zu einem der ersten Dokumente, die Sie besorgen müssen, um Ihre Immobilie sicher und EnEV-konform zum Verkauf anbieten zu können. Unser Service der kostenfreien Erstellung eines Energieausweises nimmt Ihnen diese Aufgabe direkt ab.

Die Pflichtangaben

Die Angaben, die auf jedem Energieausweis dokumentiert sein müssen, sind in der Energieeinsparverordnung definiert. Auf einem rechtskonformen Dokument finden Sie folgende Angaben:

  • Art des Ausweises beziehungsweise der Berechnungsgrundlage (nach Bedarf oder Verbrauch)
  • Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • Energieträger der Heizung
  • Baujahr der Immobilie
  • seit 1. Mai 2014: Angabe zur Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H)

Verschiedene Energieausweise - welcher ist der richtige?

Auf jedem Energieausweis finden Sie die Information, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis handelt. Wie die Namen bereits andeuten, werden die Werte der Ausweise nach Energiebedarf beziehungsweise nach Energieverbrauch ermittelt.

  • Der Energieverbrauchsausweis
    Für die Bewertung werden die Daten des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre herangezogen. Demnach sind die hier dokumentierten Werte erheblich von individuellen Gewohnheiten der in der Immobilie wohnhaften Personen abhängig.
  • Der Energiebedarfsausweis
    Den Berechnungen dieser Art des Energieausweises liegt der individuelle Energiebedarf einer Immobilie zugrunde. Dafür wird der energetische Gebäudezustand analysiert. Informationen zur Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle, zum Dach wie auch zu den Fenstern und der Anlagetechnik sind wichtige Faktoren für die Bewertung. Aus den Daten lassen sich der Jahres- wie auch der Primärenergiebedarf berechnen.

Aufgrund seiner umfangreichen Datenerfassung erweist sich der Energiebedarfsausweis in der Regel als aussagekräftiger als der Energieverbrauchsausweis.

Einfamilienhaus

Gebäude, die nicht bewohnt werden, können frei zwischen beiden Ausweisen wählen. Für Wohngebäude gelten bestimmte Vorgaben. Zum Beispiel muss ein Energieausweis für Objekte, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen.

Sie haben Fragen oder wünschen sich weitere Informationen rund um den Energieausweis? Unser Team von Claussen Immobilien ist für Sie da. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich über unser Online-Kontaktformular.