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Der Notartermin beim Immobilienverkauf – Ablauf, Aufgaben und wichtige Informationen

 

Der Notartermin ist einer der wichtigsten Schritte beim Verkauf einer Immobilie. Mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtswirksam geschlossen und der Verkauf auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Viele Eigentümer fragen sich, wie ein Notartermin abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und was nach der Beurkundung geschieht. Als regionaler Immobilienmakler begleitet Claussen Immobilien Verkäufer und Käufer in Buchholz in der Nordheide und dem gesamten Landkreis Harburg bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss und steht Ihnen auch beim Notartermin als Ansprechpartner zur Seite.

Warum ist ein Notartermin notwendig?

Beim Verkauf einer Immobilie schreibt das deutsche Recht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vor. Ohne einen notariell beurkundeten Kaufvertrag ist der Verkauf einer Immobilie nicht wirksam.

Der Notar sorgt dafür, dass beide Vertragsparteien über den Inhalt des Kaufvertrages informiert werden und die rechtlichen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind.

Wie läuft ein Notartermin ab?

Vor dem Termin erstellt das Notariat einen Kaufvertragsentwurf, der beiden Vertragsparteien rechtzeitig zur Prüfung übersandt wird.

Während des Notartermins wird der gesamte Kaufvertrag ausführlich vorgelesen und erläutert. Der Notar beantwortet offene Fragen und erklärt die einzelnen Vertragsregelungen verständlich.

Sind beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden, wird der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beurkundet.

Der Termin dauert je nach Umfang des Kaufvertrages in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten.

Welche Unterlagen sollten Sie zum Notartermin mitbringen?

Zum Notartermin sollten Sie insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Vollmachten
  • Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
  • bei Bedarf weitere vom Notariat angeforderte Unterlagen

Vor dem Termin informiert das Notariat in der Regel darüber, welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Der Notar ist eine unabhängige und neutrale Amtsperson.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Erstellung des Kaufvertrages
  • Erläuterung aller Vertragsinhalte
  • notarielle Beurkundung
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung
  • Einholung notwendiger Genehmigungen und Bescheinigungen
  • Überwachung der Vertragsabwicklung
  • Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nach vollständiger Kaufpreiszahlung

Der Notar vertritt dabei weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.

Was passiert nach dem Notartermin?

Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag geschlossen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt jedoch nicht unmittelbar am Tag des Notartermins.

Zunächst müssen verschiedene vertragliche Voraussetzungen erfüllt werden. Erst wenn diese vorliegen, verschickt das Notariat die sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.

Nach Eingang des Kaufpreises kann die Immobilie an den Käufer übergeben werden.

 

Begleiten wir Sie auch zum Notartermin?

Ja.

Für uns endet unsere Arbeit nicht mit der Suche nach einem Käufer. Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Wunsch auch zum Notartermin und stehen Ihnen während des gesamten Verkaufsprozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Sollten vor oder nach der Beurkundung Fragen entstehen, unterstützen wir Sie gerne und koordinieren die Abstimmung mit allen Beteiligten.

Häufige Fragen zum Notartermin

  • Wie lange dauert ein Notartermin?
  • Wer bestimmt das Notariat?
  • Muss ich persönlich erscheinen?
  • Kann ich mich vertreten lassen?
  • Wann wird der Kaufpreis fällig?
  • Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?
  • Wer bezahlt die Notarkosten?
  • Was passiert, wenn eine Partei den Termin absagt?

Notartermine in Buchholz und Umgebung

Claussen Immobilien begleitet Verkäufer und Käufer bei Notarterminen in Buchholz in der Nordheide und der gesamten Region. Wir koordinieren die Abstimmung mit dem Notariat, bereiten den Verkaufsprozess sorgfältig vor und stehen Ihnen bis zur Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe persönlich zur Seite.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie und möchten den gesamten Ablauf – von der Wertermittlung bis zum Notartermin – in erfahrenen Händen wissen?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, beantworten Ihre Fragen und sorgen für einen transparenten und reibungslosen Verkaufsprozess.

Die 5 häufigsten Irrtümer rund um den Notartermin

  • „Mit der Unterschrift erhalte ich sofort den Kaufpreis.“ – In der Regel erfolgt die Zahlung erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars.
  • „Mit dem Notartermin gehört die Immobilie sofort dem Käufer.“ – Der Eigentumsübergang erfolgt erst später mit der Umschreibung im Grundbuch.
  • „Der Notar vertritt den Verkäufer.“ – Der Notar ist neutral und sorgt für eine rechtssichere Vertragsabwicklung.
  • „Ich muss den Kaufvertrag sofort unterschreiben.“ – Der Vertragsentwurf wird den Parteien üblicherweise vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
  • „Nach dem Notartermin endet die Arbeit des Maklers.“ – Ein guter Makler begleitet seine Kunden auch bei der Kaufpreisabwicklung, der Übergabe und allen organisatorischen Fragen bis zum erfolgreichen Abschluss.