
Wohnfläche berechnen: Was zählt – und was nicht?
Wie groß eine Immobilie wirklich ist, hängt davon ab, wie die Fläche berechnet wird. Gerade beim Kauf oder Verkauf sorgen Balkone, Terrassen und Dachschrägen immer wieder für Fragen.
Für frei finanzierten Wohnraum gibt es zwar keinen einheitlich vorgeschriebenen Berechnungsmaßstab. In der Praxis wird jedoch häufig die Wohnflächenverordnung herangezogen.
✅ Zur Wohnfläche zählen in der Regel:
Wohn- und Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Küche, Bad und Flure.
❌ Nicht zur Wohnfläche gehören:
Keller, Dachboden und Garage.
🌿 Balkone und Terrassen werden meist mit 25 % ihrer Fläche angerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausführung können bis zu 50 % angesetzt werden.
🏡 Bei Dachschrägen gilt:
Unter 1 m Raumhöhe zählt die Fläche nicht, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und ab 2 m vollständig.
👉 Für Eigentümer wichtig: Eine falsche Wohnflächenangabe kann sich auf den Immobilienwert und die Vermarktung auswirken. Vor einem Verkauf sollte die Wohnfläche daher möglichst genau geprüft werden.
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